27. Oktober 2008 um 20:32 #1 Kein Kommentar! *gg* Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da du keine Berechtigung hast, diesen Inhalt zu sehen.
27. Oktober 2008 um 21:04 #2 Völlig klar,Andreas, aber benenn doch den, von dem Du die Schuldeingestehung wünschst, deutlich. Das drunherum hat doch keinen Sinn.Hanna